Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160032 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | hoepfner@amtgramzow.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 03984701132 |
Fax: | 03984704032 |
E-Mail: | ordnungsamt@uckermark.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 039742890411 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-bruessow.de |
Anschrift: | Am Steintor 4, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 0398475312 |
Fax: | 0398475390 |
E-Mail: | stadtverwaltung@prenzlau.de |
Anschrift: | Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz |
Telefon: | 03975450114 |
Fax: | 03975450200 |
E-Mail: | amt@loecknitz-online.de |
Anschrift: | Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) |
Telefon: | 03333277121 |
Fax: | 03333277151 |
E-Mail: | info@gartz.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487602916 |
Fax: | 03834876092916 |
E-Mail: | anita.bemmann@kreis-vg.de |
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Randowtal liegt östlich von Prenzlau an der Randow. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Burgruine auf dem Räuberberg und die Feldsteinkirchen aus dem 13. Jahrhundert in Schwaneberg und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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