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Anschrift: | Neuer Friedhof 1, 16303 Schwedt/Oder |
Telefon: | 03332259930 |
Fax: | 03332259935 |
E-Mail: | friedhofsverwaltung.stadt@schwedt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 24, 16278 Angermünde |
Telefon: | 03331260075 |
Fax: | 03331260045 |
E-Mail: | stadt@angermuende.de |
Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160033 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | info@amtgramzow.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde |
Telefon: | 03344412115 |
Fax: | 03344412153 |
E-Mail: | w.v.allmen@bad-freienwalde.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 2, 16259 Falkenberg |
Telefon: | 03345864620 |
Fax: | 033458646420 |
Anschrift: | Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz |
Telefon: | 03334457636 |
Fax: | 03334457650 |
E-Mail: | post@amt-bco.de |
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Schöneberg liegt im Landkreis Uckermark und ist sehr bekannt für die Felchower Feldsteinkirche aus dem mittleren 13. Jahrhundert sowie die rechteckige Feldsteinkirche in Flemsdorf, ebenfalls aus der Mitte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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