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Wenn sich die Eltern scheiden lassen, stellt dies eine grundlegende Veränderung der häuslichen Verhältnisse des Kindes dar. Beispielsweise gilt es zu klären, in wessen Haushalt das Kind vorrangig lebt. Da in der Regel das Elternteil das Kindergeld bezieht, in dessen Haushalt das Kind wohnt, stellt die Scheidung der Eltern eine wichtige und kindergeldrelevante Veränderung dar, die der Familienkasse nicht vorenthalten werden sollte. Die Änderungen solcher Verhältnisse sind unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. In der Regel können die Veränderungen in schriftlicher Form an die Familienkasse übersandt werden.