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Familienkasse - Häufige Fragen

Wer überwacht, ob die Familienkassen vorschriftsgemäß das Kindergeld auszahlen?

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Die Familienkasse ist natürlich auch als Behörde einer Fachaufsicht unterstellt. Diese Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich nimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wahr. Nicht nur die vorschriftsmäßige Auszahlung von Kindergeld, auch andere Aufgabenbereiche und Dienstleistungen von Seiten der Familienkasse werden somit vom BZSt überwacht. Die Mitarbeiter der Familienkassen können somit über Dienstanweisungen, Merkblätter oder Schulungen fortgebildet werden, gleichzeitig kann das BZSt Fachprüfungen durchführen. Darüber hinaus bietet das Bundeszentralamt für Steuern einen finanziellen Überblick zur Arbeit der Familienkasse, indem beispielsweise auch die Kindergeldstatistik ausgearbeitet wird.

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