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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Muss man die Gebühren für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Ort bar zahlen?

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Ebenso wie die Gebührenhöhe regional variieren kann, gibt es auch hinsichtlich der Zahlungsweise Unterschiede geben. In einigen Orten ist die Gebühr, welche für die Belehrung nach dem Infektionsschutz notwendig wird, beim Belehrungstermin vor Ort zu bezahlen – Barzahlung oder Kartenzahlung sind oft möglich. Einige Gesundheitsämter erwünschen die Begleichung der Belehrungsgebühren als Vorab-Überweisung. Es empfiehlt sich, bei der Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz die jeweilige Bezahlungsweise beim Gesundheitsamt zu erfragen. Ebenso bieten viele Gesundheitsämter auch online Informationen zur Gebührenhöhe sowie zur Zahlungsweise.

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