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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was sagt der Rang der Grundschuldeintragung im Grundbuch aus?

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Der Rang der Grundschuldeintragung im Grundbuch gibt grundsätzlich Aussage über den Wert und die Sicherheit der jeweiligen Grundschuld. Da die Grundschuld normalerweise im Grundbuch Abteilung III eingetragen wird, unterliegt die Rangfolge von Grundschuldeintragungen im Regelfall nicht einer chronologischen Reihenfolge. Je nach Höhe des Wertes und der Sicherheit werden die Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Viele Kreditinstitute sind als Gläubiger bestrebt, aufgrund der Darlehensabsicherung eine Grundschuld ersten Ranges zu erhalten. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes werden normalerweise die Gläubiger abhängig vom Rang befriedigt.

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