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Die Eintragung in das Grundbuch ist im Regelfall schriftlich vorzunehmen. Hierfür ist ein Antrag zu stellen, welchem mehrere notariell beglaubigte Unterlagen beizufügen sind. Beispielsweise ist eine Eintragungsbewilligung vorzulegen, sobald das Recht einer Person durch die Grundbucheintragung betroffen ist. Auch eine Auflassungserklärung ist meist notwendig. Über weitere erforderliche Unterlagen kann man sich im Vorhinein beim Grundbuchamt informieren. Nach der Antragstellung wird man normalerweise schriftlich vom Grundbuchamt mittels Eintragungsnachricht über die vorgenommene Eintragung in das Grundbuch informiert. Für eine Grundbucheintragung fallen Verwaltungsgebühren an.