Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausmarkt 1, 36179 Bebra |
Telefon: | 06622501107 |
Fax: | 06622501201 |
E-Mail: | ordnungsamt@bebra.de |
Anschrift: | Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621873200 |
Fax: | 06621871126 |
E-Mail: | info@hef-rof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen |
Telefon: | 06622923112 |
Fax: | 06622923120 |
E-Mail: | gemeinde@ronshausen.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 36219 Cornberg |
Telefon: | 05650969714 |
Fax: | 05650969716 |
E-Mail: | info@cornberg.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 36214 Nentershausen |
Telefon: | 06627920213 |
Fax: | 06627920220 |
E-Mail: | gewerbeamt@nentershausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 14, 36199 Rotenburg an der Fulda |
Telefon: | 06623933220 |
Fax: | 06623933163 |
E-Mail: | magistrat@rotenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 36205 Sontra |
Telefon: | 05653977745 |
Fax: | 05653977750 |
E-Mail: | stadtverwaltung@sontra.de |
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Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt ca. 45 km südlich von Kassel an der Fulda und ist gegliedert in Asmushausen, Blankenheim, Braunhausen, Breitenbach, Gilfershausen, Iba, Imshausen, Lüdersdorf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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