Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 20, 34289 Zierenberg |
Telefon: | 0560651910 |
Fax: | 05606519151 |
E-Mail: | info@stadt-zierenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald |
Telefon: | 0560659960 |
Fax: | 05606599640 |
E-Mail: | info@habichtswald.de |
Anschrift: | Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna |
Telefon: | 0569398980 |
Fax: | 05693989830 |
E-Mail: | gemeinde@breuna.de |
Anschrift: | Wilhelmsthaler Straße 3, 34292 Ahnatal |
Telefon: | 05609628130 |
Fax: | 05609628114 |
E-Mail: | info@ahnatal.de |
Anschrift: | Burgstraße 33-35, 34466 Wolfhagen |
Telefon: | 05692602410 |
Fax: | 05692602190 |
E-Mail: | stadtverwaltung@wolfhagen.de |
Anschrift: | Holländische Straße 35, 34379 Calden |
Telefon: | 0567470222 |
Fax: | 0567470236 |
E-Mail: | gemeinde@calden.de |
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Zierenberg im Landkreis Kassel liegt im Naturpark Habichtswald an der Warme und ist gegliedert in Zierenberg, Burghasungen, Escheberg, Hohenborn, Laar, Oberelsungen und Oelshausen. 1293 gegründet, zieren...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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