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Nachlassgerichte in Selters (Taunus) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Nachlassgericht Weilburg
14.5 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Mauerstr. 25, 35781 Weilburg
Telefon:0647131080
Fax:06471310811
E-Mail:verwaltung@ag-weilburg.justiz.hessen.de
(25)
Nachlassgericht Idstein
14.68 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Gerichtsstr. 1, 65510 Idstein
Telefon:0612693650
Fax:06126936565
E-Mail:redaktion@ag-idstein.justiz.hessen.de
(32)
Nachlassgericht Limburg
16.02 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Walderdorffstr. 12, 65549 Limburg
Telefon:0643129080
Fax:064312908200
E-Mail:poststelle@ag-limburg.justiz.hessen.de
(1)
Nachlassgericht Diez
19.23 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Schloßberg 11, 65582 Diez
Telefon:0643292530
Fax:064329253401
E-Mail:agdie@ko.mjv.rlp.de
(56)
Nachlassgericht Königstein im Taunus
23.26 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Gerichtstr. 2/Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus
Telefon:0617429030
Fax:06174290333
Sprechzeiten:9:00 -12:00 Uhr
(20)
Nachlassgericht Wetzlar
27.74 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Wertherstr. 1 u. 2 , 35578 Wetzlar
Telefon:064414120
Fax:06441412408
E-Mail:verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de
(25)
Nachlassgericht Bad Schwalbach
28.07 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Am Kurpark 12, 65307 Bad Schwalbach
Telefon:0612470690
Fax:06124706957
E-Mail:verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de
(57)
Nachlassgericht Bad Homburg
29.18 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Auf der Steinkaut 10-12 , 61352 Bad Homburg
Telefon:061724050
Fax:06172405139
E-Mail:poststelle@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
(2)
Nachlassgericht Westerburg
31.32 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Wörthstr. 14, 56457 Westerburg
Telefon:026639813
Fax:02663981400
E-Mail:agwes@ko.mjv.rlp.de
(90)
Nachlassgericht Wiesbaden
32.79 km von Selters (Taunus)
Anschrift:Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden
Telefon:061132610
Fax:0611327061513
E-Mail:verwaltung@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Selters (Taunus)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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