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Anschrift: | Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt |
Telefon: | 06691207231 |
Fax: | 06691207234 |
E-Mail: | info@schwalmstadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 0669196300 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | info@willingshausen.de |
Anschrift: | Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) |
Telefon: | 066928928 |
Fax: | 066928940 |
E-Mail: | magistrat@neustadt-hessen.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 1, 34632 Jesberg |
Telefon: | 06695960111 |
Fax: | 06695960122 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@gemeinde-jesberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg |
Telefon: | 0669696190 |
Fax: | 06696961920 |
E-Mail: | Gemeinde@gilserberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 8, 34599 Neuental |
Telefon: | 066938038612 |
Fax: | 066938038625 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@neuental.de |
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Schwalmstadt im Schwalm-Eder-Kreis liegt am Rande des Knüllgebirges an der Schwalm und erhielt die Stadtrechte zwischen 1229 und 1270. Gegliedert ist Schwalmstadt in Treysa, Ziegenhain, Allendorf an der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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