Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn |
Telefon: | 0568699880 |
Fax: | 05686998830 |
E-Mail: | buergerservice@stadt-schwarzenborn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 06628920819 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | gemeinde@oberaula.de |
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Str. 5, 36286 Neuenstein |
Telefon: | 0667792100 |
Fax: | 06677921021 |
E-Mail: | info@neuenstein.net |
Anschrift: | Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen |
Telefon: | 066948080 |
Fax: | 0669480840 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neukirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald |
Telefon: | 0568199570 |
Fax: | 05681995726 |
E-Mail: | info@knuellwald.de |
Anschrift: | Ziegenhainer Str. 2, 34621 Frielendorf |
Telefon: | 0568499990 |
Fax: | 05684999999 |
E-Mail: | gemeinde@frielendorf.de |
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Schwarzenborn im Schwalm-Eder-Kreis liegt im Hochknüll an der Efze und ist gegliedert in Grebenhagen und Schwarzenborn. Zu den sehenswerten Gebäuden zählt in jedem Fall die Kirche im Stadtkern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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