Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten |
Telefon: | 060446630 |
Fax: | 060446669 |
E-Mail: | info@schotten.de |
Anschrift: | An der Kirche 4, 36110 Schlitz |
Telefon: | 0664297075 |
Fax: | 0664297048 |
E-Mail: | info@schlitz.de |
Anschrift: | Amthof 2, 36323 Grebenau |
Telefon: | 0664697015 |
Fax: | 0664697016 |
E-Mail: | mueller@grebenau.de |
Anschrift: | Im Herrnhain 2, 35325 Mücke |
Telefon: | 06400910226 |
Fax: | 06400910250 |
E-Mail: | info@gemeinde-muecke.de |
Anschrift: | Markt 1, 36304 Alsfeld |
Telefon: | 06631182155 |
E-Mail: | info@stadt.alsfeld.de |
Anschrift: | Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau |
Telefon: | 06666960032 |
Fax: | 06666960033 |
E-Mail: | m.hofmann@freiensteinau.de |
Anschrift: | Rathausgasse 6, 35329 Gemünden (Felda) |
Telefon: | 0663496060 |
Fax: | 06634960615 |
E-Mail: | info@gemuenden-felda.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 10 -12, 36320 Kirtorf |
Telefon: | 06635180 |
Fax: | 066351815 |
E-Mail: | webmaster@stadt-kirtorf.de |
Anschrift: | Weihersweg 24, 36326 Antrifttal-Ruhlkirchen |
Telefon: | 06631918050 |
Fax: | 06631918055 |
E-Mail: | kontakt@antrifttal.de |
Anschrift: | Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm) |
Telefon: | 0663318424 |
Fax: | 0663318450 |
E-Mail: | stadt@homberg.de |
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Im Regierungsbezirk Gießen, im östlichen Mittelhessen ist der Vogelsbergkreis gelegen. Dieser umfasst die Städte Alsfeld, Grebenau, Herbstein, Homberg, Kirtorf, Lauterbach, Romrod, Schlitz, Schotten und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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