Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz |
Telefon: | 0398145750 |
Fax: | 03981457512 |
E-Mail: | info@amtneustrelitz-land.de |
Anschrift: | Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin |
Telefon: | 03998570874506 |
Fax: | 03955708765933 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin |
Telefon: | 03962255174 |
Fax: | 03962255152 |
E-Mail: | d.melz@penzlin.de |
Anschrift: | Markt 1, 17235 Neustrelitz |
Telefon: | 03981453411 |
E-Mail: | ordnungsamt@neustrelitz.de |
Anschrift: | Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard |
Telefon: | 03960325336 |
Fax: | 03960325342 |
E-Mail: | amt@stargarder-land.de |
Anschrift: | Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 03955552269 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft |
Telefon: | 03983125020 |
Fax: | 03983120807 |
E-Mail: | info@feldberg.de |
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Hohenzieritz liegt etwa 11 km von Neustrelitz entfernt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten von Hohenzieritz zählen das Schloss Hohenzieritz, das Liepser...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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