Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 18337 Marlow |
Telefon: | 03822141016 |
Fax: | 03822141020 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadtmarlow.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 18, 18465 Tribsees |
Telefon: | 038320617211 |
Fax: | 03822971100 |
E-Mail: | aschoening@recknitz-trebeltal.de |
Anschrift: | Im Kloster 15, 18311 Ribnitz-Damgarten |
Telefon: | 038218934321 |
Fax: | 038218934109 |
E-Mail: | i.woyczeszik@ribnitz-damgarten.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg |
Telefon: | 03832254131 |
Fax: | 038322703 |
E-Mail: | info@amt-franzburg-richtenberg.de |
Anschrift: | Teergang 2, 18356 Barth |
Telefon: | 03823137128 |
Fax: | 03823137154 |
E-Mail: | info@amt-barth.de |
Anschrift: | Chausseestraße 68a, 18375 Born am Darß |
Telefon: | 03823450334 |
Fax: | 03823450355 |
E-Mail: | info@darss-fischland.de |
Anschrift: | Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund |
Telefon: | 038313571000 |
E-Mail: | FG31.10@lk-vr.de |
Anschrift: | Markt 1, 18507 Grimmen |
Telefon: | 03832653790 |
Fax: | 03832647255 |
E-Mail: | info@grimmen.de |
Anschrift: | Gartenstraße 69b, 18442 Niepars |
Telefon: | 03832166130 |
Fax: | 03832166128 |
E-Mail: | info@amt-niepars.de |
Anschrift: | Parkstraße 2, 18445 Altenpleen |
Telefon: | 03832345932 |
Fax: | 03832345936 |
E-Mail: | info@altenpleen.de |
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Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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