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Anschrift: | Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna |
Telefon: | 038872929302 |
Fax: | 03887292922 |
E-Mail: | m.kalugin@rehna.de |
Anschrift: | Dassower Straße 4, 23923 Schönberg |
Telefon: | 0388283300 |
Fax: | 038828330138 |
E-Mail: | info@schoenberger-land.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19205 Gadebusch |
Telefon: | 03886212156 |
Fax: | 03886212121 |
E-Mail: | hauptamt@gadebusch.info |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130403219 |
Fax: | 03841304083219 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 038817230 |
Fax: | 03881723111 |
E-Mail: | p.scheiderer@grevesmuehlen.de |
Anschrift: | Dorfmitte 24, 19209 Lützow |
Telefon: | 03887430264 |
Fax: | 03887430299 |
E-Mail: | ordnungsamt@luetzow-luebstorf.de |
Anschrift: | Schloßstraße 1, 23948 Klütz |
Telefon: | 038825393306 |
Fax: | 038825393710 |
E-Mail: | k.tonn@kluetzer-winkel.de |
Anschrift: | Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg |
Telefon: | 03841798220 |
Fax: | 03841798226 |
E-Mail: | info@amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de |
Anschrift: | Scheuerstraße 2, 23966 Wismar |
Telefon: | 038412513225 |
E-Mail: | wahlen@wismar.de. |
Anschrift: | Hauptstraße 10a, 23974 Neuburg |
Telefon: | 03842641040 |
Fax: | 03842620031 |
E-Mail: | zentrale@amt-neuburg.eu |
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Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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