Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen |
Telefon: | 03834895120 |
Fax: | 03834895129 |
E-Mail: | ordnungundsoziales@amt-landhagen.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487602916 |
Fax: | 03834876092916 |
E-Mail: | anita.bemmann@kreis-vg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 15, 17489 Greifswald |
Telefon: | 0383485364101 |
Fax: | 0383485364103 |
E-Mail: | buergerservice-und-brandschutz@greifswald.de |
Anschrift: | Bahnhofsallee 8a, 18519 Sundhagen OT Miltzow |
Telefon: | 038328603227 |
Fax: | 038328603240 |
E-Mail: | gewerbe@amt-miltzow.de |
Anschrift: | Geschwister-Scholl-Weg 15, 17509 Lubmin |
Telefon: | 03835435035 |
Fax: | 03835422197 |
E-Mail: | a.lohrenz@amtlubmin.de |
Anschrift: | Dorfstraße 6, 17495 Züssow |
Telefon: | 038355643330 |
Fax: | 03835564399 |
E-Mail: | k.geetz@amt-zuessow.de |
Anschrift: | Markt 1, 18507 Grimmen |
Telefon: | 03832653790 |
Fax: | 03832647255 |
E-Mail: | info@grimmen.de |
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Die Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt ca. 2 km nordwestlich von Greifswald und wird vom Amt Landhagen verwaltet. Sehenswert sind im Wackerower Gebiet die Steffenshagener Heide und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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