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Anschrift: | Hauptstraße 81, 26524 Hage |
Telefon: | 04931189921 |
Fax: | 04931189920 |
E-Mail: | rathaus@sg-hage.de |
Anschrift: | Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich |
Telefon: | 04941160 |
Fax: | 04941163299 |
E-Mail: | info@landkreis-aurich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 10, 26532 Großheide |
Telefon: | 049363179333 |
Fax: | 049363179309 |
E-Mail: | bauamt@grossheide.de |
Anschrift: | Am Markt 15, 26506 Norden |
Telefon: | 049319230 |
Fax: | 04931923459 |
E-Mail: | stadt@norden.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 26529 Marienhafe |
Telefon: | 04934811 |
Fax: | 0493481272 |
E-Mail: | rathaus@marienhafe.de |
Anschrift: | Schatthauser Str. 9, 26553 Dornum |
Telefon: | 04933918917 |
Fax: | 04933918989 |
E-Mail: | jeckhoff@gemeinde-dornum.de |
Anschrift: | Auricher Str. 9, 26556 Westerholt |
Telefon: | 04975919324 |
Fax: | 04975919355 |
E-Mail: | info@holtriem.de |
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Im Landkreis Aurich in Ostfriesland liegt Berumbur. Die Gemeinde liegt an der Landesstraße 6 zwischen Norden und Esens. Für Touristen gibt es im beschaulichen Ortsgebiet eine Ferienhausanlage mit mehr als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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