Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 10, 26529 Marienhafe |
Telefon: | 04934811 |
Fax: | 0493481272 |
E-Mail: | rathaus@marienhafe.de |
Anschrift: | Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich |
Telefon: | 04941160 |
Fax: | 04941163299 |
E-Mail: | info@landkreis-aurich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland |
Telefon: | 049422090 |
Fax: | 04942209444 |
E-Mail: | info@suedbrookmerland.de |
Anschrift: | Schloßstraße 10, 26532 Großheide |
Telefon: | 049363179333 |
Fax: | 049363179309 |
E-Mail: | bauamt@grossheide.de |
Anschrift: | Hauptstraße 81, 26524 Hage |
Telefon: | 04931189921 |
Fax: | 04931189920 |
E-Mail: | rathaus@sg-hage.de |
Anschrift: | Am Markt 15, 26506 Norden |
Telefon: | 049319230 |
Fax: | 04931923459 |
E-Mail: | stadt@norden.de |
Anschrift: | Brückstraße 11a, 26759 Hinte |
Telefon: | 04925921133 |
Fax: | 04925921199 |
E-Mail: | info@hinte.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die urkundliche Ersterwähnung von Upgant-Schott datiert in das Jahr 945. Der Ort in Ostfriesland ist Teil der Samtgemeinde Brookmerland. Das urig-mittelalterliche Steinhaus Ulferts Börg ist einen Besuch wert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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