Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 13, 26897 Esterwegen |
Telefon: | 0595520046 |
Fax: | 0595520020 |
E-Mail: | heinz.huentelmann@nordhuemmling.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 507, 26683 Saterland |
Telefon: | 04498940181 |
Fax: | 04498940200 |
E-Mail: | rathaus@saterland.de |
Anschrift: | Hauptkanal re. 68/69, 26871 Papenburg |
Telefon: | 0496182305 |
Fax: | 0496182344 |
E-Mail: | info@papenburg.de |
Anschrift: | 1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn |
Telefon: | 049529030 |
Fax: | 04952903359 |
E-Mail: | gemeinde@rhauderfehn.de |
Anschrift: | Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn |
Telefon: | 0495280527 |
Fax: | 0495280530 |
E-Mail: | gemeinde@ostrhauderfehn.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen |
Telefon: | 04955933111 |
Fax: | 04955933299 |
E-Mail: | gemeinde@westoverledingen.de |
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Die Gemeinde liegt im Nordosten des Landkreis Emsland in Niedersachsen. Bockhorst liegt auf einem schmalen Geestrücken inmitten riesiger Moorgebiete am Küstenkanal. Der beschauliche Ort ist von einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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