Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 21376 Salzhausen |
Telefon: | 04172909938 |
Fax: | 04172909936 |
E-Mail: | info@rathaus-salzhausen.de |
Anschrift: | Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716930 |
Fax: | 0417169399100 |
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 1, 21271 Hanstedt |
Telefon: | 041848030 |
Fax: | 0418480349 |
E-Mail: | samtgemeinde@hanstedt.de |
Anschrift: | Lüneburger Straße 50, 21385 Amelinghausen |
Telefon: | 04132920945 |
Fax: | 04132920916 |
E-Mail: | rathaus@samtgemeinde-amelinghausen.de |
Anschrift: | Dachtmisser Str. 1, 21391 Reppenstedt |
Telefon: | 041316727217 |
Fax: | 041316727239 |
E-Mail: | rathaus@gellersen.de |
Anschrift: | Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) |
Telefon: | 041716570 |
Fax: | 04171657168 |
E-Mail: | info@stadt-winsen.de |
Anschrift: | Reitende-Diener-Straße 8, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 04131309292 |
E-Mail: | stadt@lueneburg.de |
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Salzhausen ist Teil der Metropolregion Hamburg und befindet sich am östlichen Rand der Lüneburger Heide. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes wird auf das Jahr 1057 datiert. Zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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