Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf |
Telefon: | 05196978105 |
Fax: | 05196978100 |
E-Mail: | gemeinde@wietzendorf.de |
Anschrift: | Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 05162970304 |
Fax: | 05162970212 |
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Anschrift: | Vogteistraße 19, 29683 Fallingbostel |
Telefon: | 05162970303 |
Fax: | 05162970900303 |
E-Mail: | k.mahler@heidekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Heinrich-Peters-Platz 1 , 29633 Munster |
Telefon: | 051921302103 |
Fax: | 051921309999 |
E-Mail: | stadtverwaltung@munster.de |
Anschrift: | Poststr. 12, 29614 Soltau |
Telefon: | 0519182322 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@stadt-soltau.de |
Anschrift: | Große Horststr. 40-44, 29328 Faßberg |
Telefon: | 0505559735 |
Fax: | 05055597935 |
E-Mail: | jan-christoph.rehder@fassberg.de |
Anschrift: | Borsteler Straße 4-6, 29646 Bispingen |
Telefon: | 0519439835 |
Fax: | 0519439816 |
E-Mail: | rathaus@bispingen.de |
Anschrift: | Deichend 3-7, 29303 Bergen |
Telefon: | 0505147920 |
Fax: | 0505147936 |
E-Mail: | info@stadt-bergen.de |
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In exponierter Lage, in der Lüneburger Heide liegt die Gemeinde Wietzendorf. Schon im Jahre 1053 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Geprägt ist der Ort vor allem durch die die St. Jakobikirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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