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Anschrift: | Kirchstraße 4, 31634 Steimbke |
Telefon: | 05026980817 |
Fax: | 05026980855 |
E-Mail: | rathaus@steimbke.de |
Anschrift: | Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021967220 |
Fax: | 05021967429 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt |
Telefon: | 05071809292 |
Fax: | 0507180949 |
E-Mail: | ordnungswesen@schwarmstedt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen |
Telefon: | 051649707726 |
Fax: | 051641787 |
E-Mail: | fegebank-samtgemeinde@ahlden.eu |
Anschrift: | Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller) |
Telefon: | 05165989832 |
Fax: | 05165989898 |
E-Mail: | rathaus@rethem.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen |
Telefon: | 0502498050 |
Fax: | 05024980555 |
E-Mail: | info@heemsen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021870 |
Fax: | 0502187284 |
E-Mail: | stadtverwaltung@nienburg.de |
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Vermutlich reicht die Historie des Ortes Rodewald bis in das 13. Jahrhundert zurück. Die Gemeinde in der Nähe von Steimbke liegt im äußersten Osten des Landkreises Nienburg/Weser. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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