Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln |
Telefon: | 042368738 |
Fax: | 042368726 |
E-Mail: | gemeinde@kirchlinteln.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115269 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423112468 |
Fax: | 0423112205 |
E-Mail: | info@verden.de |
Anschrift: | Große Str. 80, 27313 Dörverden |
Telefon: | 0423439931 |
Fax: | 0423439945 |
E-Mail: | k.banse@doerverden.de |
Anschrift: | Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller) |
Telefon: | 05165989832 |
Fax: | 05165989898 |
E-Mail: | rathaus@rethem.de |
Anschrift: | Lange Str. 22, 29664 Walsrode |
Telefon: | 05161977249 |
Fax: | 05161977262 |
E-Mail: | stadt@walsrode.de |
Anschrift: | Große Str. 1, 27299 Langwedel |
Telefon: | 04232390 |
Fax: | 042323991 |
E-Mail: | ordnungsamt@langwedel.de |
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Die Einheitsgemeinde Kirchlinteln liegt im Landkreis Verden. Kirchlinteln befindet sich zwischen Hannover und Bremen. Eine beeindruckende und vielseitige Ausstellung bietet die Museumseisenbahn . Es gibt in...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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