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Familiengerichte in Burgaltendorf - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Familiengericht Lüdinghausen
44.71 km von Burgaltendorf
Anschrift:Seppenrader Str. 3, 59348 Lüdinghausen
Telefon:0259123070
Fax:02591230760
E-Mail:poststelle@ag-luedinghausen.nrw.de
(1)
Familiengericht Dülmen
47.47 km von Burgaltendorf
Anschrift:Königswall 15, 48249 Dülmen
Telefon:0259494700
Fax:02594947042
E-Mail:poststelle@ag-duelmen.nrw.de
(4)
Familiengericht Bergisch Gladbach
50.02 km von Burgaltendorf
Anschrift:Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon:0220495290
Fax:022049529180
E-Mail:poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de
(0)
Familiengericht Borken
51.1 km von Burgaltendorf
Anschrift:Heidener Straße 3, 46325 Borken
Telefon:028618990
Fax:02861899156
E-Mail:poststelle@ag-borken.nrw.de
(0)
Familiengericht Gummersbach
53.4 km von Burgaltendorf
Anschrift:Moltkestraße 6, 52643 Gummersbach
Telefon:022618110
Fax:02261811100
E-Mail:poststelle@ag-gummersbach.nrw.de
(16)
Familiengericht
56.34 km von Burgaltendorf
Anschrift:Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Telefon:02214770
Fax:02214773333
E-Mail:poststelle@ag-koeln.nrw.de
(1)
Familiengericht Bergheim
61.42 km von Burgaltendorf
Anschrift:Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
Telefon:022718090
Fax:02271809200
E-Mail:poststelle@ag-bergheim.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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