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Anschrift: | Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern |
Telefon: | 052237573154 |
Fax: | 05223757319 |
E-Mail: | info@kirchlengern.de |
Anschrift: | Amtshausstraße 3, 32051 Herford |
Telefon: | 05221130 |
Fax: | 05221131902 |
E-Mail: | info@kreis-herford.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst |
Telefon: | 0574493150 |
Fax: | 05744931570 |
E-Mail: | info@huellhorst.de |
Anschrift: | Oeynhausener Str. 41, 32584 Löhne |
Telefon: | 057321000 |
Fax: | 05732100309 |
E-Mail: | info@loehne.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 32257 Bünde |
Telefon: | 05223161278 |
Fax: | 05223161351 |
E-Mail: | info@buende.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen |
Telefon: | 05221964226 |
Fax: | 05221964480 |
E-Mail: | info@hiddenhausen.de |
Anschrift: | Kreishausstraße 2, 32312 Lübbecke |
Telefon: | 05741276119 |
Fax: | 0574190561 |
E-Mail: | info@luebbecke.de |
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Anno 1150 fand Kirchlengern seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ort ist ca. 25 km nördlich von Bielefeld im Kreis Herford gelegen. Das Feuerwehrmuseum sollte besichtigt werden. Auch ein Besuch des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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