Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122126146 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-koeln.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel |
Telefon: | 022089466305 |
Fax: | 02208946629 |
E-Mail: | info@niederkassel.de |
Anschrift: | Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling |
Telefon: | 02236701225 |
Fax: | 02236701339 |
E-Mail: | info@wesseling.de |
Anschrift: | Rathausplatz, 51503 Rösrath |
Telefon: | 02205802301 |
Fax: | 02205802230 |
E-Mail: | infostadt@roesrath.de |
Anschrift: | Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf |
Telefon: | 022419000 |
Fax: | 02241900800 |
E-Mail: | rathaus@troisdorf.de |
Anschrift: | Rathausstr. 4, 53797 Lohmar |
Telefon: | 0224615223 |
Fax: | 0224615900 |
E-Mail: | rathaus@lohmar.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das rechtsrheinisch gelegene Porz gilt flächenmäßig als größter Kölner Stadtbezirk. Im Südosten Kölns gelegen, wird ein großes Gebiet von Porz durch das Naturschutzgebiet Wahner Heide eingenommen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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