Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Laufenstraße 84, 52156 Monschau |
Telefon: | 0247281226 |
Fax: | 0247281220 |
E-Mail: | stadtverwaltung@monschau.de |
Anschrift: | Zollernstraße 20, 52066 Aachen |
Telefon: | 024151980 |
Fax: | 024151982683 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@staedteregion-aachen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathaus 1, 52152 Simmerath |
Telefon: | 02473607122 |
Fax: | 02473607100 |
E-Mail: | gemeinde@simmerath.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 52159 Roetgen |
Telefon: | 024711851 |
Fax: | 024711889 |
E-Mail: | info@roetgen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 2, 53940 Hellenthal |
Telefon: | 0248285130 |
Fax: | 0248285114 |
E-Mail: | gemeinde@hellenthal.de |
Anschrift: | Blankenheimer Straße 2-4, 53937 Schleiden |
Telefon: | 0244589430 |
Fax: | 0244589111 |
E-Mail: | rathaus@schleiden.de |
Anschrift: | Hengebachstr. 14, 52396 Heimbach |
Telefon: | 0244680824 |
Fax: | 0244680888 |
E-Mail: | stadt@heimbach-eifel.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Monschau im Kreis Aachen liegt an der Rur in der Eifel und ist gegliedert in Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Konzen, Monschau, Nützenich und Rohren. Schon 1198 wurde Monschau erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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