Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mittelstraße 38, 32683 Barntrup |
Telefon: | 052634090 |
Fax: | 05263409249 |
E-Mail: | info@barntrup.de |
Anschrift: | Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold |
Telefon: | 05231620 |
Fax: | 0523162300 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Martiniturm 1, 32825 Blomberg |
Telefon: | 052355040 |
Fax: | 05235504450 |
E-Mail: | info@blomberg-lippe.de |
Anschrift: | Mittelstr. 36, 32699 Extertal |
Telefon: | 05262402320 |
Fax: | 05262402319 |
E-Mail: | info@extertal.de |
Anschrift: | Poststraße 11, 32694 Dörentrup |
Telefon: | 052657391113 |
Fax: | 052657392113 |
E-Mail: | t.fiege@doerentrup-lippe.de |
Anschrift: | Domäne 3, 32816 Schieder-Schwalenberg |
Telefon: | 0528260151 |
Fax: | 0528260135 |
E-Mail: | info@schieder-schwalenberg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont |
Telefon: | 05281949136 |
Fax: | 0528194945136 |
E-Mail: | rathaus@stadt-pyrmont.de |
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Barntrup im Kreis Lippe liegt ca. 27km nordöstlich von Detmold und ist gegliedert in Alverdissen, Barntrup, Sommersell, Selbeck und Sonneborn. 1220 urkundlich erwähnt, wurde die ehem. St. Maria-Kirche 1317...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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