Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel |
Telefon: | 022089466305 |
Fax: | 02208946629 |
E-Mail: | info@niederkassel.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling |
Telefon: | 02236701225 |
Fax: | 02236701339 |
E-Mail: | info@wesseling.de |
Anschrift: | Rathausstr. 2, 53332 Bornheim |
Telefon: | 02222945161 |
Fax: | 02222945126 |
E-Mail: | info@stadt-bornheim.de |
Anschrift: | Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf |
Telefon: | 022419000 |
Fax: | 02241900800 |
E-Mail: | rathaus@troisdorf.de |
Anschrift: | Servatiusstraße 53, 53175 Bonn |
Telefon: | 0228773333 |
E-Mail: | stadtordnungsdienst@bonn.de |
Anschrift: | Markt 1, 53757 Sankt Augustin |
Telefon: | 02241243313 |
Fax: | 02241243430 |
E-Mail: | bmbuero@sankt-augustin.de |
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Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis liegt am rechten Rheinufer und ist gegliedert in Lülsdorf, Mondorf, Niederkassel, Ranzel, Rheidt, Uckendof und Stockem. Erstmals wurde der Ort im Jahr 722 urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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