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Tiefbauämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 8)

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Amtshausstraße 2, 32051 Herford
Telefon:05221130
Fax:05221131902
E-Mail:info@kreis-herford.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen
Telefon:05222952251
Fax:05222952161
E-Mail:stadt@bad-salzuflen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon:0225115220
Fax:0225115666
E-Mail:mailbox@kreis-euskirchen◦de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-15.30 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr
Anschrift:Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Telefon:02421220
Fax:02421221010900
E-Mail:mail@kreis-dueren◦de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
Anschrift:Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren
Telefon:02421252651
Fax:02421251802677
E-Mail:tiefbauamt@dueren.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven
Telefon:0243382189
Fax:0243382265
E-Mail:info@hueckelhoven.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve
Telefon:0282185431
Fax:0282185705
E-Mail:info@kreis-kleve.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Telefon:02452130
Fax:02452131100
E-Mail:info@kreis-heinsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg
Telefon:02452146610
Fax:02452141095
E-Mail:stadt@heinsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Do 8-12:30 Uhr
Anschrift:Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Telefon:0240371437
Fax:0240360999144
E-Mail:gudrun.karpus@eschweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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