Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Weinstraße 16, 67157 Wachenheim an der Weinstraße |
Telefon: | 0632295800 |
Fax: | 063229580199 |
E-Mail: | info@vg-wachenheim.de |
Anschrift: | Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229610 |
Fax: | 063229611156 |
E-Mail: | info@kreis-bad-duerkheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229350 |
Fax: | 063229351099 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-duerkheim.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim |
Telefon: | 06326977211 |
Fax: | 06326977100 |
E-Mail: | baktash.mohammad@vg-deidesheim.rlp.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim |
Telefon: | 0635393570 |
Fax: | 06353935751 |
E-Mail: | verwaltung@vg-freinsheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon: | 063218550 |
Fax: | 063218551280 |
E-Mail: | info@neustadt.eu |
Anschrift: | Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht |
Telefon: | 063251810 |
Fax: | 06325181200 |
E-Mail: | info@vg-lambrecht.de |
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Wachenheim an der Weinstraße im Landkreis Bad Dürkheim liegt an der mittleren Haardt und ist sehr bekannt für seinen Weinbau. 766 wurde Wachenheim erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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