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Anschrift: | Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich |
Telefon: | 065711070 |
Fax: | 0657110755 |
E-Mail: | info@vg-wittlich-land.de |
Anschrift: | Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571140 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstr. 11, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571171171 |
Fax: | 06571172900 |
E-Mail: | info@stadt.wittlich.de |
Anschrift: | Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues |
Telefon: | 0653154120 |
Fax: | 0653154107 |
E-Mail: | info@bernkastel-kues.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach |
Telefon: | 06541708257 |
Fax: | 06541708248 |
E-Mail: | rathaus@vgtt.de |
Anschrift: | Mainzer Strasse 25, 54550 Daun |
Telefon: | 06592933226 |
Fax: | 06592985033 |
E-Mail: | info@vulkaneifel.de |
Anschrift: | Leopoldstraße 29, 54550 Daun |
Telefon: | 06592939114 |
Fax: | 06592939200 |
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Plein wurde 1317 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Wittlich-Land im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Seine Lage am Maare-Mosel-Radweg macht Plein besonders attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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