Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bezirksamtsstraße 7, 67806 Rockenhausen |
Telefon: | 063614510 |
Fax: | 06361451270 |
E-Mail: | info@vg-nl.de |
Anschrift: | Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden |
Telefon: | 063527100 |
Fax: | 06352710232 |
E-Mail: | kreisverwaltung@donnersberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler |
Telefon: | 063026020 |
Fax: | 0630260234 |
E-Mail: | info@winnweiler-vg.de |
Anschrift: | Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken |
Telefon: | 063827910 |
Fax: | 06382791990 |
E-Mail: | info@vg-lauterecken.de |
Anschrift: | Hauptstraße 27, 67697 Otterberg |
Telefon: | 06301607211 |
Fax: | 06301719403 |
E-Mail: | postfach@otterbach-otterberg.de |
Anschrift: | Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach |
Telefon: | 063749220 |
Fax: | 06374922149 |
E-Mail: | info@vg-weilerbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn |
Telefon: | 063039130 |
Fax: | 063034888 |
E-Mail: | info@enkenbach-alsenborn.de |
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Zwischen Kaiserslautern und Bad Bergzabern im Nordpfälzer Bergland liegt Dörrmoschel. Das Ortsbild ist durch die barocke Kirche geprägt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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