Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil |
Telefon: | 06503809155 |
Fax: | 06503809255 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@hermeskeil.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 06517150 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Saarstraße 7, 54424 Thalfang |
Telefon: | 0650491400 |
Fax: | 065049140144 |
E-Mail: | info@rathaus-thalfang.de |
Anschrift: | Triererstr. 5, 66620 Nonnweiler |
Telefon: | 0687366025 |
Fax: | 0687366094 |
E-Mail: | rathaus@nonnweiler.de |
Anschrift: | Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach |
Telefon: | 06500918026 |
Fax: | 06500918100 |
E-Mail: | info@ruwer.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach |
Telefon: | 0653371207 |
Fax: | 0653371166 |
E-Mail: | info@morbach.de |
Anschrift: | Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 0678215301 |
Fax: | 067821555300 |
E-Mail: | info@landkreis-birkenfeld.de |
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Geisfeld fand bereits 883 erstmals urkundliche Erwähnung und liegt im Schwarzwälder Hochwald. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die St. Marienkirche geprägt, welche 1753/54 nach Plan von Balthasar...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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