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Stadtkassen in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedensstr. 3-7, 66740 Saarlouis
Telefon:06831443356
Fax:06831443490
E-Mail:stadtkasse@saarlouis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16:30 Uhr
Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen
Telefon:06834944112
Fax:06834944167
E-Mail:kasse@wadgassen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 8 - 12 Uhr sowie Mo - Do: 14 - 15.30 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 51, 66763 Dillingen
Telefon:06831709300
Fax:06831709228
E-Mail:stadt@dillingen-saar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7:30-13:30 Uhr
sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:An der Burg, 66625 Nohfelden
Telefon:06852885118
Fax:06852885125
E-Mail:info@nohfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
jeden 2.+4. Do im Monat 13:30-18 Uhr geöffnet
Anschrift:Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Telefon:06876709325
Fax:0687670918
E-Mail:gemeindekasse@weiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, zusätzlich Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Bergstraße 48, 66701 Beckingen
Telefon:0683555201
Fax:0683555500
E-Mail:rathaus@beckingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:15 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen
Telefon:06831680913
Fax:06831680950
E-Mail:info@wallerfangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
Anschrift:Schulstraße 60, 66629 Freisen
Telefon:068559736
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler
Telefon:0687366017
Fax:0687366094
E-Mail:rathaus@nonnweiler.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Montag - Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See
Telefon:06872609135
Fax:06872609182
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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