Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Telefon: | 034918060 |
Fax: | 034918061590 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de |
Anschrift: | Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg |
Telefon: | 03538570235 |
Fax: | 03538570221 |
E-Mail: | stadt@annaburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster |
Telefon: | 03492470143 |
Fax: | 03492470316 |
E-Mail: | info@stadt-zahna-elster.de |
Anschrift: | Schloßstr. 11, 06917 Jessen (Elster) |
Telefon: | 03537276850 |
Fax: | 03537276610 |
E-Mail: | info@jessen.de |
Anschrift: | Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf |
Telefon: | 03374169727 |
Fax: | 03374172215 |
E-Mail: | oal@niedergoersdorf.de, |
Anschrift: | Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg |
Telefon: | 034914210 |
E-Mail: | buergerbuero@wittenberg.de |
Anschrift: | Markt 21, 14913 Jüterbog |
Telefon: | 03372463238 |
Fax: | 03372463410 |
E-Mail: | buergerinfo@jueterbog.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Groß Naundorf ist Ortsteil von Annaburg und umfasst auch den Ortsteil Kolonie und liegt ca. 11 km südöstlich von Jessen an der Elster. Das Ortsbild der idyllischen Gemeinde wird vornehmlich durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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