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Anschrift: | Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 03771281178 |
Fax: | 03771281234 |
E-Mail: | umwelt-ordnung@aue.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 78, 08321 Zschorlau |
Telefon: | 03771410438 |
Fax: | 03771458219 |
E-Mail: | sekretariat@zschorlau.de |
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Telefon: | 03771557533 |
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E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
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Fax: | 03771703121 |
E-Mail: | t.klepzig@lauter-bernsbach.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153225 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | beate.witter@beierfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 52, 08134 Langenweißbach |
Telefon: | 03760355914 |
Fax: | 03760355910 |
E-Mail: | info@gv-langenweissbach.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266300 |
Fax: | 03774266302 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 08118 Hartenstein |
Telefon: | 0376057640 |
Fax: | 03760576420 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-hartenstein.de |
Anschrift: | Markt 6, 08297 Zwönitz |
Telefon: | 03775435154 |
Fax: | 03775435199 |
E-Mail: | verwaltung@zwoenitz.de |
Anschrift: | Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels |
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E-Mail: | sekretariat@wildenfels.de |
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mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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