Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 120, 08359 Breitenbrunn/Erzgebirge |
Telefon: | 03775617449 |
Fax: | 03775617440 |
E-Mail: | gemeinde@breitenbrunn-erzgebirge.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 43, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338315101 |
Fax: | 037338315105 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eibenstocker Straße 67, 08349 Johanngeorgenstadt |
Telefon: | 03773888271 |
Fax: | 03773888280 |
E-Mail: | ordnungsamt@sv-johanngeorgenstadt.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266300 |
Fax: | 03774266302 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 08309 Eibenstock |
Telefon: | 03775257127 |
Fax: | 03775257114 |
E-Mail: | susann.arnold@eibenstock.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153225 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | beate.witter@beierfeld.de |
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
Telefon: | 03771703123 |
Fax: | 03771703121 |
E-Mail: | t.klepzig@lauter-bernsbach.de |
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Breitenbrunn im Erzgebirge befindet sich am Rabenberg sowie in der Nähe des Schwarzwassertals. Sehenswert sind unter anderem das St. Christoph-Besucherbergwerk, das Technische Museum Silberwäsche und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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