Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld |
Telefon: | 03774153225 |
Fax: | 03774153250 |
E-Mail: | beate.witter@beierfeld.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 43, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338315101 |
Fax: | 037338315105 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 11, 08315 Lauter-Bernsbach |
Telefon: | 03771703123 |
Fax: | 03771703121 |
E-Mail: | t.klepzig@lauter-bernsbach.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266300 |
Fax: | 03774266302 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
Anschrift: | Markt 6, 08297 Zwönitz |
Telefon: | 03775435154 |
Fax: | 03775435199 |
E-Mail: | verwaltung@zwoenitz.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 08294 Lößnitz |
Telefon: | 03771557533 |
Fax: | 03771557568 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 03771281178 |
Fax: | 03771281234 |
E-Mail: | umwelt-ordnung@aue.de |
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Grünhain-Beierfeld entstand 2005 im Zuge der Eingemeindung von Grünhain in die Gemeinde Beierfeld und ist gegliedert in Beierfeld, Grünhain und Waschleithe. Grünhain wurde schon 1231/33 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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