Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Altmarkt 1, 02708 Löbau |
Telefon: | 03585450310 |
Fax: | 03585450450 |
E-Mail: | ordnungsamt@loebau.de |
Anschrift: | Otto-Müller-Straße 7, 02828 Görlitz |
Telefon: | 035816635110 |
E-Mail: | info@kreis-gr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut |
Telefon: | 03587334929 |
Fax: | 03587334930 |
E-Mail: | stadtamt@herrnhut.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde |
Telefon: | 03587723023 |
Fax: | 03587723030 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@cunewalde.de |
Anschrift: | Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/Oberlausitz |
Telefon: | 03582874323 |
Fax: | 03582874319 |
E-Mail: | rathaus@reichenbach-ol.de |
Anschrift: | August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg |
Telefon: | 03587644011 |
Fax: | 03587644027 |
E-Mail: | info@stadt-weissenberg.de |
Anschrift: | Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf |
Telefon: | 03586763140 |
Fax: | 03586763190 |
E-Mail: | ordnung-sicherheit@ebersbach-neugersdorf.de |
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Löbau liegt in der Oberlausitz, am Ostrand des Lausitzer Berglandes an der Einmündung der Seltenrein ins Löbauer Wasser. Löbau wurde schon 1221 urkundlich erwähnt. 2012 soll die 6. Sächsische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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