Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Markt 11, 04643 Geithain |
Telefon: | 0343414660 |
Fax: | 034341466221 |
E-Mail: | stadt@geithain.de |
Anschrift: | Haus 6, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna |
Telefon: | 034379843700 |
Fax: | 034379847014 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 04651 Bad Lausick |
Telefon: | 03434570126 |
Fax: | 03434570134 |
E-Mail: | k.fetzer@bad-lausick.de |
Anschrift: | Markt 1, 09306 Rochlitz |
Telefon: | 03737783112 |
Fax: | 03737783166 |
E-Mail: | sv-info@rochlitz.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880548 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | m.schwurack@frohburg.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau |
Telefon: | 03738385217 |
Fax: | 03738385220 |
E-Mail: | ordnungsamt@lunzenau.de |
Anschrift: | Markt 1, 04680 Colditz |
Telefon: | 034381838400 |
Fax: | 03438183822 |
E-Mail: | ordnungsamt@colditz.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Geithain liegt im Sächsischen Hügelland, nahe der Eula. 1186 erstmals urkundlich erwähnt, ist Geithain gegliedert in die Stadt Geithain, Mark Ottenhain, Niedergräfenhain, Syhra, Theusdorf und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
|