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Lohnsteuerhilfe Meißen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dölzschener Str. 24, 01159 Dresden
Telefon:035148296896
Fax:035148296896
E-Mail:marion.klar@vlh.de
Anschrift:Bonhoefferplatz 12, 01159 Dresden
Telefon:03514644611
Fax:03514644619
E-Mail:holger.braune@vlh.de
Anschrift:Ahornstr. 9 A, 01458 Ottendorf-Okrilla
Telefon:035205870982
E-Mail:simone.goerner@vlh.de
Anschrift:Stralsunder Str. 5, 01587 Riesa
Telefon:03525737323
Fax:03525514759
E-Mail:iris.baer@vlh.de
Anschrift:Königsbrücker Str. 17, 01099 Dresden
Telefon:03518996981
Fax:03512168189
E-Mail:ulrike.luxig@vlh.de
Anschrift:Erzweg 7, 09603 Großschirma
Telefon:0373247973
Fax:0373247974
E-Mail:andrea.windisch@vlh.de
Anschrift:Wallstr. 21, 01067 Dresden
Telefon:03512672903
E-Mail:brigitte.seidel@vlh.de
Anschrift:Wiener Platz 6, 01069 Dresden
Telefon:03514706670
Fax:03514706671
E-Mail:madlen.kummer@vllh.de
Anschrift:Königsbrücker Landstr. 295, 01108 Dresden
Telefon:03518900251
Fax:03518907715
E-Mail:jan.kunze@vlh.de
Anschrift:Lingnerallee 3, 01069 Dresden
Telefon:03514859829
E-Mail:susanne.jaekel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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