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Lohnsteuerhilfe Meißen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
Anschrift:Andreas-Schubert-Str. 13, 01069 Dresden
Telefon:03514724102
Fax:03514724144
E-Mail:werner-peter.kroenert@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 3, 01619 Gohlis
Telefon:03525762566
E-Mail:wilfried.schmidt@vlh.de
Anschrift:Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln
Telefon:03431571761
Fax:03431729826
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Horkenstr. 10, 01728 Bannewitz
Telefon:01711415262
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
Anschrift:Mildred-Scheel-Str. 2, 01307 Dresden
Telefon:03513161683
E-Mail:kerstin.werner@vlh.de
Anschrift:Geystr. 32g, 01217 Dresden
Telefon:03514709678
Fax:03514709678
E-Mail:roland.gnauck@vlh.de
Anschrift:Roßweiner Str. 30, 04720 Döbeln
Telefon:03431711342
Fax:03431710223
E-Mail:veronika.drescher@vlh.de
Anschrift:Ringstr. 1, 01734 Rabenau
Telefon:01723532561
E-Mail:olaf.schneider@vlh.de
Anschrift:Mockritzer Str. 8, 01219 Dresden
Telefon:03514719436
Fax:03514721200
E-Mail:beate.kropf@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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