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Stadtkassen in Sachsen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Telefon:03731273230
Fax:0373127373230
E-Mail:stadtkasse@freiberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Talstr. 3, 01665 Klipphausen
Telefon:03520421736
Fax:03520421729
E-Mail:gitta.burkhardt@klipphausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 7-12 Uhr
Anschrift:Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg
Telefon:03435671450
Fax:03435671470
E-Mail:post.liebschuetzberg@kin-sachsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Nossener Str. 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:035204463204
Fax:035204463600
E-Mail:barbara.arnold@svwilsdruff.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
Anschrift:Markt 15, 09669 Frankenberg/Sachsen
Telefon:037206641126
Fax:037206641109
E-Mail:info@frankenberg-sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Anschrift:Rathenaustr. 4, 01689 Niederau
Telefon:03524333629
Fax:0352433368811
E-Mail:post@gemeinde-niederau.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz
Telefon:03526550033
Fax:03526550053
E-Mail:post@nuenchritz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-11 Uhr
Di 8-11 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-15:30 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla
Telefon:03524334323
Fax:03524332258
E-Mail:kaemmerei@weinboehla.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Karrasstraße 2, 01640 Coswig
Telefon:0352366216
Fax:0352366339
E-Mail:stadt@coswig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz
Telefon:03522511421
Fax:03522511414
E-Mail:gemeinde@priestewitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr sowie Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Sachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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