Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstr. 6, 25813 Husum |
Telefon: | 0484167661 |
Fax: | 0484167281 |
E-Mail: | info@nordfriesland.de |
Anschrift: | Schulweg 19, 25866 Mildstedt |
Telefon: | 04841992311 |
Fax: | 04841992255 |
E-Mail: | info@amt-nordsee-treene.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zingel 10, 25813 Husum |
Telefon: | 048416663200 |
Fax: | 048416661510 |
E-Mail: | einwohnermeldeamt@husum.de |
Anschrift: | Zingel 10, 25813 Husum |
Telefon: | 04841666129 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@amt-pellworm.de |
Anschrift: | Theodor-Storm-Str. 2, 25821 Bredstedt |
Telefon: | 0467191920 |
Fax: | 04671919293 |
E-Mail: | info@amnf.de |
Anschrift: | Westerende 41, 25884 Viöl |
Telefon: | 04843209011 |
Fax: | 04843209070 |
E-Mail: | info@amt-vioel.de |
Anschrift: | Welter Straße 1, 25836 Garding |
Telefon: | 048621000122 |
Fax: | 048621000555 |
E-Mail: | info@amt-eiderstedt.de |
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Neben der Gemeinde Nordstrand ist Elisabeth-Sophien-Koog der einzige Ort auf der gleichnamigen Halbinsel. Die eindrucksvolle Landschaft und der Campingplatz am Deich machen die Gemeinde zu einem beliebten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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