Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Welter Straße 1, 25836 Garding |
Telefon: | 048621000122 |
Fax: | 048621000555 |
E-Mail: | info@amt-eiderstedt.de |
Anschrift: | Marktstr. 6, 25813 Husum |
Telefon: | 0484167661 |
Fax: | 0484167281 |
E-Mail: | info@nordfriesland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zingel 10, 25813 Husum |
Telefon: | 04841666129 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@amt-pellworm.de |
Anschrift: | Zingel 10, 25813 Husum |
Telefon: | 048416663200 |
Fax: | 048416661510 |
E-Mail: | einwohnermeldeamt@husum.de |
Anschrift: | Schulweg 19, 25866 Mildstedt |
Telefon: | 04841992311 |
Fax: | 04841992255 |
E-Mail: | info@amt-nordsee-treene.de |
Anschrift: | Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt |
Telefon: | 0483699038 |
Fax: | 0483699040 |
E-Mail: | info@amt-eider.de |
Anschrift: | Theodor-Storm-Str. 2, 25821 Bredstedt |
Telefon: | 0467191920 |
Fax: | 04671919293 |
E-Mail: | info@amnf.de |
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Das Ortsbild von Osterhever ist maßgeblich durch die eindrucksvolle St. Martin-Kirche geprägt, welche 1113 gegründet wurde. Die Gemeinde liegt nordöstlich von Sankt Peter-Ording auf der Halbinsel...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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