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Ordnungsämter in Langstedt - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Ordnungsamt
0.47 km von Langstedt
Anschrift:Hauptstr. 2, 24852 Eggebek
Telefon:046099000
Fax:04609900150
E-Mail:info@amt-eggebek.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14:30-18 Uhr
Anschrift:Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon:04621870
Fax:0462187569
E-Mail:kreis@schleswig-flensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr sowie Do 15-17 Uhr
(27)
Ordnungsamt Kreis Schleswig-Flensburg
16.2 km von Langstedt
Anschrift:Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon:04621870
Fax:0462187569
E-Mail:rainer.stiemcke@schleswig-flensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr sowie Do 15-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langstedt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Ordnungsamt
5.25 km von Langstedt
Anschrift:Tornschauer Str. 3-5, 24963 Tarp
Telefon:04638880
Fax:046388811
E-Mail:info@amt-oeversee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
Mi geschlossen
(4)
Ordnungsamt
11.03 km von Langstedt
Anschrift:Hauptstraße 41, 24887 Silberstedt
Telefon:046269614
Fax:046269696
E-Mail:amtsverwaltung@amt-arensharde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(5)
Ordnungsamt
12.68 km von Langstedt
Anschrift:Toft 7, 24860 Böklund
Telefon:04623780
Fax:0462378400
E-Mail:info@amt-suedangeln.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(4)
Ordnungsamt
14.62 km von Langstedt
Anschrift:Westerende 41, 25884 Viöl
Telefon:04843209011
Fax:04843209070
E-Mail:info@amt-vioel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr Do 13-18 Uhr
Mi geschlossen
(9)
Ordnungsamt
16.28 km von Langstedt
Anschrift:Bahnhofstraße 1, 24986 Mittelangeln
Telefon:04633944418
Fax:04633944427
E-Mail:ordnungsamt@amt-mittelangeln.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Langstedt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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