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Anschrift: | Hauptstr. 2, 24852 Eggebek |
Telefon: | 046099000 |
Fax: | 04609900150 |
E-Mail: | info@amt-eggebek.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | rainer.stiemcke@schleswig-flensburg.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 41, 24887 Silberstedt |
Telefon: | 046269614 |
Fax: | 046269696 |
E-Mail: | amtsverwaltung@amt-arensharde.de |
Anschrift: | Westerende 41, 25884 Viöl |
Telefon: | 04843209011 |
Fax: | 04843209070 |
E-Mail: | info@amt-vioel.de |
Anschrift: | Tornschauer Str. 3-5, 24963 Tarp |
Telefon: | 04638880 |
Fax: | 046388811 |
E-Mail: | info@amt-oeversee.de |
Anschrift: | Panellenweg 5, 24866 Busdorf |
Telefon: | 0462138925 |
Fax: | 0462138935 |
E-Mail: | info@amt-haddeby.de |
Anschrift: | Toft 7, 24860 Böklund |
Telefon: | 04623780 |
Fax: | 0462378400 |
E-Mail: | info@amt-suedangeln.de |
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Im Jahre 1406 fand Sollerup erstmals in einer Urkunde Erwähnung. Die Gemeinde liegt an der Mündung der Jerrisbek in die Treene. Die Solleruper Wassermühle, schon anno 1500 schriftlich dokumentiert, ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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