Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Neuendorfstr. 3, 99706 Kyffhäuserland |
Telefon: | 03467166019 |
Fax: | 03467166030 |
E-Mail: | info@kyffhaeuserland.de |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741175 |
Fax: | 0363274188874 |
E-Mail: | ga@kyffhaeuser.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172013 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Lange Str. 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) |
Telefon: | 034651383420 |
Fax: | 03465138322 |
E-Mail: | info@vwg-goldene-aue.de |
Anschrift: | Markt 7, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632622191 |
Fax: | 03632622260 |
E-Mail: | info@sondershausen.de |
Anschrift: | Hüttenhof 1, 06536 Südharz |
Telefon: | 03465138960 |
Fax: | 03465138980 |
E-Mail: | info@rossla.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 100, 99756 Heringen/Helme |
Telefon: | 03633367260 |
Fax: | 03633367227 |
E-Mail: | arne.kreibohm@stadt-heringen.de |
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Die Gemeinde Bendeleben liegt im thüringischen Kyffhäuserkreis. Die Ortschaft wurde erstmals im Jahre 870 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die St. Pancratius-Kirche, deren Kanzel von 1611 stammt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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